MVA-Heiligenkreuz: Bau der Müllverbrennungsanlage vor dem aus?

Mit der Aufhebung des Bescheides zur Genehmigung der Müllverbrennungsanlage durch den Verwaltungsgerichtshof ging das Verfahren vor zwei Wochen zurück an den Umweltsenat. Nun hat auch dieser entschieden: Der Bescheid der Burgenländischen Landesregierung wird aufgehoben. Grund für die Aufhebung des “Niessl-Bescheides” – der burgenländische Landeshauptmann hat den Bescheid persönlich unterschrieben – war der Ausschluss der Selbstverwaltungen Budapest, Szentgotthard und des Komitats Vas aus dem Verfahren.

“Landeshauptmann Hans Niessl hat also nicht nur zwei österreichische Berufungen unter den Tisch fallen lassen, sondern unseren ungarischen NachbarInnen die Parteienstellung verwehrt. BürgerInneninitiativen und Grüne haben das von Anfang an kritisiert”, sagt die Umweltsprecherin der Grünen, Christiane Brunner. Im UVP-Verfahren zur Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz wurde den betroffenen BürgerInnen und BürgerInneninitiativen aus Österreich und Ungarn die Beteiligung ständig erschwert. “Ich bin froh, dass das jetzt von Umweltsenat und Verwaltungsgerichtshof gerügt wurde,” betont Brunner.

Das Verfahren geht jetzt wieder zurück an die erste Instanz, die burgenländische Landesregierung. Sie muss jetzt noch mal die Einwendungen, diesmal wirklich aller Parteien, prüfen. “Damit muss das Projekt fast ganz zurück an den Start”, stellt Brunner fest. “Von Landeshauptmann Niessl erwarte ich mir eine Entschuldigung gegenüber jenen, deren Rechte er beschnitten hat. Er muss nun für ein korrektes Verfahren sorgen”, fordert Brunner und verweist darauf, dass sich Niessl und die Burgenländische Landesregierung öffentlich
immer positiv zur Müllverbrennungsanlage geäußert haben.

“Ob sich die Projektwerberin BEGAS ein neuerliches UVP-Verfahren antun will und auch leisten kann, bleibt abzuwarten. Mit den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Simandl und Schweifer wurden ja die beiden Haupt-Proponenten des Projekts entlassen. Für den neuen Vorstand wäre diese Entscheidung eine gute Gelegenheit, reinen Tisch zu machen und sich von diesem Unsinns-Projekt zu verabschieden”, meint Brunner.

Die Bürgerinitiative “BIGAS”, auf deren Aktivitäten der nun erreichte Erfolg maßgeblich zurückzuführen ist (und in der sich auch NR Christiane Brunner stark engagiert), hat sich ebenfalls in einer Aussendung zu der Entscheidung geäußert:

Das seit Oktober 2007 über Antrag der BEGAS eingeleitete UVP-Verfahren um Genehmigung der geplanten Müllverbrennungsanlage Heiligenkreuz, findet sich nun wieder in der ersten Instanz – beim Amt der Burgenländischen Landesregierung – wieder. Nachdem der Verwaltungsgerrichtshof mit zwei Erkenntnissen vom 26.4.2012 den Bescheid des Umweltsenates vom 10.6.2012 aufgehoben hatte, hat nun der Umweltsenat in Ausführung der Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofes den Bescheid des Amtes der Burgenländischen Landesregierung vom 5.2.2009 aufgehoben.

Dieser Bescheid war von Landeshauptmann Hans Niessl mit seiner Unterschrift in Wirksamkeit gesetzt worden: wie sich nun im Zuge der rechtsstaatlichen Überprüfung herausstellte, war er mit einer derart schwerwiegenden Rechtswidrigkeit – nämlich dem Ausschluss der Einwendungen der Selbstverwaltung der Hauptstadt Budapest, der Komitatsverwaltung Vas und der Selbstverwaltung der Stadtgemeinde St. Gotthard – behaftet, dass eine „Reparatur“ im Wege des Instanzenzuges gar nicht mehr möglich war.

Der Umweltsenat hat nun an die Burgenländische Landesregierung den Auftrag erteilt, neuerlich über den Antrag der BEGAS und die gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen sämtlicher Parteien zu entscheiden. Die Machenschaften der Verquickung von Politik und Wirtschaft haben somit rechtsstaatlichen Kriterien nicht Stand gehalten: Hans Niessl als Landeshauptmann muss sich in diesem Zusammenhang die eindringliche Frage gefallen lassen, ob die in seinem Müllverbrennungsbescheid enthaltenen Mängel an Kenntnis der maßgeblichen Rechtsvorschriften – nunmehr durch unabhängige Höchstgerichte festgestellt – ihn nicht überhaupt von seinen Funktionen in der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung ausschließen.

Jedenfalls waren es wieder einmal Bürgerinnen und Bürger bzw. „ausländische“ Gebietskörperschaften, deren Rechte in einem für die Gestaltung der Lebensverhältnisse in der Region eminent wichtigen Verfahren beschnitten wurden und die nicht bereit waren, diese Demütigung hinzunehmen: dass bei der Missachtung dieser Grundsätze Landeshauptmann Niessl die entscheidende Rolle spielte, bestätigt nur das schon während des Verfahrens erster Instanz in vielen Fällen von „BIGAS“ gerügte Fehlverhalten dieses parteilich agierenden Politikers.

Die ehemaligen Vorstände der BEGAS – Rudolf Simandl und Reinhard Schweifer – die das Vorhaben Müllverbrennung Heiligenkreuz seit 2006 betrieben hatten, sind Geschichte: sie wurden, wie verschiedene Medien berichteten, entlassen. Es liegt nun am neuen Management der BEGAS und an deren Kontrollorganen, ob die Verwirklichung der umweltgefährdenden Müllverbrennung Heiligenkreuz weiter angestrebt wird. Angesichts der bevorstehenden Gemeinderatswahlen Anfang Oktober 2012 wird eine klare, rechtzeitige Entscheidung erwartet.

Sollte wider Erwarten eine Fortsetzung des UVP-Verfahrens in erster Instanz weiterhin von der BEGAS betrieben werden, ist mit dauerhaften und entschiedenen Widerstand unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten durch die Bürgerinnen und Bürger in Österreich und Ungarn sowie die BürgerInneninitiativen „BIGAS“ und „PRONAS“ zu rechnen.

Johann Raunikar, BIGAS

Ihre Meinung ist uns wichtig

*

"));